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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB werden auch in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Bei Unstimmigkeiten gilt immer die Originalversion in französischer Sprache. Die französische Version ist in jedem Fall maßgeblich.

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fidem S.A. (Fidem) aufmerksam durch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren Sie über die Bedingungen der Dienstleistungen von FIDEM sowie über Ihre Rechte und Pflichten. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Fidem bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und sie vorbehaltlos akzeptieren.

 

VORWORT

FIDEM vergibt keine Kredite. Sie erbringt lediglich die in Artikel 3 beschriebenen Dienstleistungen zur Vermittlung von Immobilienkrediten an Bankpartner. Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, die für die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erforderlichen Informationen und Belege vorzulegen. Selbst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, steht es dem Bankpartner frei, Ihren Darlehensantrag ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen. Wenn Sie einen Darlehensvertrag mit einem Bankpartner abschließen, erhalten Sie den Darlehensbetrag nach Ablauf der im Darlehensvertrag festgelegten Bedenkzeit.

Ein Immobiliendarlehen verpflichtet Sie und muss zurückgezahlt werden. Prüfen Sie daher vor der Aufnahme eines Darlehens Ihre Rückzahlungsfähigkeit, um das Risiko einer Überschuldung zu vermeiden. Selbst wenn die Fidem anvertraute Suche nach einem Immobiliendarlehen dazu führt, dass kein Darlehensangebot vorliegt, können Sie von Fidem keine Entschädigung verlangen.

Wenn das Mandat an einem anderen Ort als der Fidem-Filiale (z. B. in Ihrer Wohnung) abgeschlossen wird, haben Sie das Recht, das Mandat innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des Abschlusses des Mandats kostenlos zu stornieren. Sie müssen keine Gründe angeben, aber Sie müssen Fidem über Ihre Entscheidung, die Vollmacht zu kündigen, innerhalb der 14-tägigen Frist informieren: indem Sie ein Schreiben mit der Bitte um Kündigung der Vollmacht an Fidem per Post an FIDEM 291, rue de Rollingergrund L-2441 Luxemburg oder elektronisch an info@fidem.lu senden. FIDEM wird Ihnen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Stornierungsantrags zusenden. Wenn Sie Ihr Recht auf Stornierung der Vollmacht nicht ausgeübt haben, wird Fidem nach Ablauf der 14-tägigen Frist mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnen. Sie können Fidem auffordern, die Dienstleistungen vor Ablauf der 14-tägigen Frist zu beginnen. Wenn Sie dies akzeptieren und anschließend von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Vollmacht zu stornieren, sind Sie verpflichtet, Fidem für die erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen, bis Sie Fidem über Ihre Entscheidung, die Vollmacht zu stornieren, informiert haben. Der zu zahlende Betrag steht im Verhältnis zu den erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zu dem Betrag, der für alle Dienstleistungen im Rahmen der Vollmacht zu zahlen ist; und Sie können die vor der Kündigung der Vollmacht erbrachten Dienstleistungen nicht in Frage stellen.

 

Artikel 1. GEGENSTAND DES MANDATS

Das Mandat unterliegt den Artikeln 1984 ff. des luxemburgischen Zivilgesetzbuches und den Artikeln L. 226-1 bis L. 226-45 des luxemburgischen Verbrauchergesetzbuches. Sie handeln als Auftraggeber von Fidem und Fidem tritt als Bevollmächtigter auf.

Sie beauftragen Fidem, Sie bei der Suche nach und der Verhandlung von Darlehensverträgen für nicht-gewerbliche Immobilien bei ihren Bankpartnern für die bestimmte(n) Immobilie(n) zu unterstützen und zu vertreten, d.h. jede Immobilie, die der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten mitteilt.

 

Artikel 2. EXKLUSIVITÄT

Das Mandat ist mit einer Exklusivität verbunden. Dies bedeutet, dass Sie sich verpflichten, während der Dauer Ihres Vertragsverhältnisses mit Fidem für die identifizierte(n) Immobilie(n) weder in Ihrem Namen noch durch eine zwischengeschaltete Person (Ehepartner oder Lebensgefährte) einen Vertrag oder ein Mandat zur Vermittlung eines Immobiliendarlehens mit einem anderen Anbieter abzuschließen. Sie erklären außerdem, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mandats nicht bereits durch einen Vertrag über die Vermittlung von Immobiliendarlehen mit einem anderen Anbieter gebunden sind. Wenn Sie diese Exklusivitätsverpflichtungen nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, Fidem in Höhe des erlittenen Schadens zu entschädigen. Wenn Sie also einen Immobiliendarlehensvertrag über einen anderen Anbieter abschließen, darf diese Entschädigung nicht geringer sein als der Betrag der Gesamtvergütung, die Fidem vom Bankpartner erhalten hätte, wenn Sie einen ähnlichen Darlehensvertrag über diesen Anbieter abgeschlossen hätten. Sie verpflichten sich außerdem, während der Laufzeit des Mandats und während eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach Beendigung des Mandats keinen Immobiliendarlehensvertrag mit einem Bankpartner abzuschließen, der Ihnen aufgrund eines von Fidem in Ihrem Namen gestellten Darlehensantrags für die identifizierte(n) Immobilie(n) eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.

 

Artikel 3. DIE DIENSTLEISTUNGEN

Untersuchung Ihres Immobilienkreditprojekts und Ihres Finanzierungsbedarfs, Schätzung Ihrer Kreditfähigkeit (auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen und Dokumente)

Informationen über die auf dem Markt erhältlichen Immobiliendarlehensverträge, ihre Merkmale und ihre Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation, Erläuterung der Fachbegriffe von Immobiliendarlehensverträgen.

Analyse Ihrer persönlichen, finanziellen und steuerlichen Situation, Ermittlung Ihrer Bedürfnisse und Präferenzen (auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen und Unterlagen), um Ihnen Immobiliendarlehensverträge vorzuschlagen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrer Situation entsprechen.

Vorbereitung Ihrer Unterlagen für die Beantragung eines Immobilienkredits bei den Partnerbanken.

Verhandlungen mit den Bankpartnern in Ihrem besten Interesse, um Angebote für Immobilienkredite in Ihrem Namen zu erhalten.

Präsentation und Erläuterung der erhaltenen Immobilienkreditangebote.

Vermittlung von Kontakten zu Immobilienpartnern auf Ihren Wunsch hin oder anonymisierte Mitteilung Ihrer Präferenzen bezüglich der Art der gesuchten Immobilie.

Kontaktaufnahme mit Versicherungspartnern, um Vorschläge für Versicherungen zu erhalten, die den ausstehenden Kreditsaldo im Falle von Tod und/oder Invalidität abdecken, sowie für eine Hausbrandversicherung.

 

Artikel 4. IHRE VERPFLICHTUNGEN

Die Dienstleistungen beginnen nach Unterzeichnung der Vollmacht und wenn Sie Fidem alle geforderten Informationen und beweiskräftigen Dokumente zur Verfügung gestellt haben.

Diese Informationen und Nachweise müssen genau, authentisch, aktuell und vollständig sein. Sie müssen Fidem unverzüglich schriftlich informieren, wenn sich diese Angaben ändern oder neue Elemente auftreten, die Ihre Situation und Ihr Immobilienprojekt betreffen. Jede falsche, ungenaue, unvollständige oder irreführende Information des Auftraggebers kann zur Kündigung des Mandats führen und dem Bevollmächtigten die Möglichkeit geben, Ersatz für den eventuell erlittenen Schaden zu erhalten.

Der Bevollmächtigte verpflichtet sich, alle Angebote, die für die definierte(n) Immobilie(n) angefordert und/oder erhalten wurden, mitzuteilen. Er ist verpflichtet, das Finanzinstitut, den Vermittler, die zwischengeschaltete Person und die abgegebene Stellungnahme anzugeben.

Eine Entschädigung für die Nichtoffenlegung kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn er eine oder mehrere relevante Informationen nicht übermittelt hat, die die Aufgaben von Fidem beeinträchtigen und den Kreditantrag, der den Bankpartnern vorgelegt wurde, erheblich verändern könnten, insbesondere das Vorhandensein von Krediten, Bankkonten oder finanziellen Streitigkeiten.

Eine Intransparenzentschädigung kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn er es absichtlich oder unabsichtlich unterlassen hat, einen oder mehrere Kreditanträge zu erwähnen, die er direkt, über eine zwischengeschaltete Person (Ehepartner oder Lebensgefährte) oder über einen Vermittler eingereicht hat, bei Banken in Luxemburg und im Ausland innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Datum der Unterzeichnung des Mandats und für jede Kreditanfrage, die Fidem ab dem Datum des Mandats für die definierte(n) Immobilie(n) nicht mitgeteilt wurde und für die der Bankpartner sich weigert, ein Kreditangebot aufgrund des Vorhandenseins dieser Anfrage zu unterbreiten.

Diese Entschädigungen werden auf 50% der Provision berechnet, die Fidem nach Abschluss des Kreditvertrags mit dem betreffenden Bankpartner geschuldet worden wäre. Diese Entschädigungen können mit allen gemäß Artikel 5 geschuldeten Vergütungen kumuliert werden.

 

Artikel 5. VERGÜTUNG

Fidem kann von Fachleuten aus dem Banken-, Immobilien- und Versicherungssektor und/oder von Ihnen vergütet werden.

Fidem erhält unter bestimmten Bedingungen eine Vergütung von dem Bankpartner, bei dem Sie ein Immobiliendarlehen aufnehmen. Diese Vergütung entspricht einem Prozentsatz des Nominalbetrags des abgeschlossenen Immobiliendarlehens. Dieser Prozentsatz kann je nach gewähltem Bankpartner variieren. Dieser Prozentsatz kann Gegenstand einer maximalen Vergütungsobergrenze sein. Der Vollmachtgeber kann die Angabe dieser Information zu jedem Zeitpunkt der Vertragsbeziehung mit dem Vollmachtgeber verlangen.

Regel für die Berechnung der Vergütungen

KreditinstitutSitzVergütung und Deckel
Banque BCP S.A.

5, rue des Mérovingiens

L-8070 Bertrange

0,6% der Darlehenssumme (max. EUR 4000,00)
BGL BNP PARIBAS50, avenue JF Kennedy
L-2951 Luxembourg
0,6% der Darlehenssumme (max. EUR 3500,00)
BHW Bausparkasse AG16, rue Erasme L-2015 Luxembourg0,5% der Darlehenssumme
Banque Internationale à Luxembourg S.A. (BIL)69, route d’Esch, L-2953 Luxembourg0,6% der Darlehenssumme (max. EUR 4500,00)
ING Luxembourg26, place de la Gare
L-1616 Luxembourg
0,5% der Darlehenssumme (max. EUR 4000,00)
Wüstenrot Bausparkasse AG33, parc d’Activité Syrdall L-5365 Münsbach0,8% der Darlehenssumme

Wenn der Auftraggeber eine juristische Person ist, auch in Form einer Immobiliengesellschaft (SCI), dann verpflichtet sich der Auftraggeber, Fidem den in Artikel 4 des Mandats festgelegten Betrag als Honorar zu zahlen, und zwar als Vergütung für die übertragene Analyse- und Beratungsaufgabe und unabhängig von der Entscheidung der Bankpartner und/oder der Annahme der dem Auftraggeber vorgeschlagenen Angebote.

Fidem ist berechtigt, die in Artikel 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Entschädigungen in Rechnung zu stellen.

Fidem kann dieses Recht nicht ausüben und der Vollmachtgeber schuldet keinen Betrag, wenn und nur wenn :

  • der Kaufvertrag oder Reservierungsvertrag, auf dessen Grundlage der Auftraggeber einen Immobilienkredit beantragt, ohne Schuldvorwurf aufgelöst wird ;
  • der Vollmachtgeber über ein Angebot für einen Immobilienkreditvertrag von einer Bank verfügt, das vor dem Vollmachtgeber erstellt wurde, in der Vollmacht erwähnt wird und gültig ist;
  • der Auftraggeber über ein gültiges Angebot für einen Immobilienkreditvertrag eines Bankinstituts verfügt, dessen Vorgehen nach der Unterzeichnung des Mandats Fidem ordnungsgemäß mitgeteilt wurde oder das um 25 Basispunkte günstiger ist und über eine Laufzeit und Zinsbindungsfrist, die höher oder gleich den vom Bevollmächtigten vorgeschlagenen Angeboten ist, wobei diese Kriterien kumulativ zu betrachten sind.
  • Bei Rechnungsstellung an den Auftraggeber sind die Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Rechnungen, die nicht innerhalb von acht (8) Kalendertagen ab Rechnungsdatum beanstandet werden, gelten als endgültig akzeptiert.
  • Im Falle einer Mitunterzeichnung des vorliegenden Vertrags haften die Mitunterzeichner gegenüber Fidem gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Rechnungen; Fidem behält sich das Recht vor, die vollständige Zahlung der Rechnung von jedem der Mitunterzeichner einzufordern.

Im Falle der Unmöglichkeit, den Kredit zu erhalten, ist der Auftraggeber gegenüber Fidem nicht verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen.

 

Artikel 6. DAUER DES MANDATS

Das Mandat wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Mandat von allen Parteien unterzeichnet wird. Es endet automatisch mit dem Datum der Unterzeichnung der notariellen Urkunde über den Erwerb der identifizierten Immobilie.

 

Artikel 7. KÜNDIGUNG DES MANDATS

Das Mandat kann von Ihnen oder uns jederzeit gekündigt werden, indem Sie ein Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei schicken. Unabhängig von einer solchen Kündigung behält sich Fidem das Recht vor, die Entschädigung gemäß Artikel 5 in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 8. HAFTUNG

Die Verpflichtungen von Fidem sind Mittel- und keine Ergebnisverpflichtungen. Sie kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Bankpartner kein Darlehensangebot unterbreiten oder das Darlehen ablehnen.

Im Rahmen seiner Leistungen handelt Fidem nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der Informationen und Belege, die Sie ihm zur Verfügung stellen.

Fidem kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sich die erbrachten Leistungen im Nachhinein als ungeeignet erweisen, aufgrund von Elementen, Umständen oder Ereignissen, die Fidem nicht bekannt waren oder die zum Zeitpunkt der Erbringung dieser Leistungen nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren.

Fidem haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne oder erhoffter Einsparungen, selbst wenn Fidem von der Möglichkeit des Eintretens solcher Schäden Kenntnis hatte, und zwar auch dann nicht, wenn diese Schäden die Folge eines Fehlers von Fidem bei der Erfüllung des Vertrags sind.

Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung von Fidem, sofern nachgewiesen, in allen Fällen auf das Dreifache der maximalen Provision beschränkt, die Fidem für den Betrag des von Ihnen beauftragten Immobiliendarlehens hätte erhalten können.

Sie verpflichten sich, Fidem für alle Schäden und Verluste (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltshonorare) zu entschädigen, die Fidem aufgrund eines Versäumnisses Ihrerseits bei der Erfüllung des Vertrages erleidet.

 

Artikel 9. VERTRAULICHKEIT

Alle Informationen, gleich welcher Art und in welcher Form (schriftlich oder mündlich), die Fidem anlässlich der Ausführung des Mandats sammelt, sind vertraulich. Diese Informationen werden von Fidem nur zum Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags verwendet und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

Artikel 10. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fidem kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, um insbesondere Gesetzes- oder Verordnungsänderungen oder den Gepflogenheiten der Kreditinstitute Rechnung zu tragen. Sie werden über jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Es wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben, wenn Sie nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem Sie schriftlich über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert wurden, per Post oder E-Mail an Fidem Widerspruch einlegen.

 

Artikel 11. – SALVATORISCHE KLAUSEL

Wenn eine oder mehrere Klauseln der Vollmacht nicht durchsetzbar sind oder aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer Gerichtsentscheidung für ungültig erklärt werden, behalten die übrigen Klauseln der Vollmacht ihre Verbindlichkeit und Tragweite.

 

Artikel 12. GÜTLICHE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

 

Beschwerde bei Fidem

Für jede Beschwerde werden Sie gebeten, sich zunächst schriftlich an Fidem zu wenden:

Entweder per E-Mail an: compliance@fidem.lu, oder ;

Oder per eingeschriebenem Brief an den Hauptsitz.

Die Beschwerde wird innerhalb der folgenden Fristen bearbeitet:

Sie erhalten innerhalb von zehn (10) Werktagen eine Empfangsbestätigung, um den ordnungsgemäßen Eingang Ihrer Beschwerde zu bestätigen, es sei denn, Sie erhalten vor Ablauf dieser Frist von zehn Tagen eine Antwort;

Die endgültige Antwort wird Ihnen innerhalb von zwei (2) Monaten nach Eingang Ihrer Beschwerde zugesandt, sofern diese vollständig ist und die erforderlichen Belege beigefügt sind.

Fidem verpflichtet sich, Sie zu informieren, wenn besondere Umstände die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Beschwerde und die Einhaltung der oben genannten Fristen verhindern.

 

Schlichtung im Streitfall

Wenn Sie die Antwort als unbefriedigend empfinden oder wenn Sie innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich entweder an :

Den Verbraucher-Ombudsmann, der für die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher zuständig ist (E-Mail: info@mediateurconsommation.lu; Postanschrift: 6 rue du Palais de Justice, L-1841 Luxemburg, oder durch Ausfüllen des Formulars auf der Website des Ombudsmanns).

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), die Aufsichtsbehörde für Immobilienkreditvermittler, indem Sie das auf der Website der CSSF verfügbare Formular ausfüllen (E-Mail: reclamation@cssf.lu; Postanschrift: Département Juridique CC, 283 route d’Arlon, L-2991 Luxemburg).

Die Schlichtung beraubt Sie nicht des Rechts, anschließend vor einem Gericht zu klagen. Kein Schlichtungsantrag kann bearbeitet werden, ohne dass zuvor eine Beschwerde bei Fidem eingereicht wurde.

Der Verbraucherschlichter und die CSSF können im Übrigen nicht angerufen werden, wenn der Antrag offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich ist, wenn die Streitigkeit bereits zuvor von einem anderen Schlichter oder von einem Gericht geprüft wurde oder derzeit geprüft wird, wenn der Antrag innerhalb einer Frist von mehr als einem (1) Jahr ab Ihrer schriftlichen Beschwerde bei Fidem eingereicht wird, wenn die Streitigkeit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verbraucherschlichters oder der CSSF fällt.

Weitere Informationen zu diesen Rechtsbehelfen finden Sie auf der Website des Verbraucher-Ombudsmanns (www.mediateurconsommation.lu) und der Website der CSSF (www.cssf.lu).

 

Artikel 13. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE

Die Vollmacht unterliegt dem luxemburgischen Recht.

Sie können eine Klage gegen Fidem nach Ihrer Wahl bei den Gerichten Ihres Wohnortes oder am Ort des Geschäftssitzes von Fidem einreichen. Jede von Fidem gegen Sie erhobene Klage muss vor den Gerichten des Ortes, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben, erhoben werden.

 

Artikel 14. POLITIK ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Daten, die Sie uns direkt mitteilen, entsprechen Ihrer Identität (Vor- und Nachname) sowie Ihren Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer).

Wir können eine Datenbank erstellen, die die persönlichen Daten enthält, die Sie uns insbesondere bei der Erstellung Ihrer Anfrage mitgeteilt haben. Sie werden über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die Erstellung unserer Datenbank sowie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter den Bedingungen und gemäß den Modalitäten informiert, die in der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten dargelegt sind, die auf der Website von Fidem abrufbar ist: www.fidem.lu.

 

Letzte Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 02/11/2022